Technologie-Mittelalter in Deutschland! Deutschland einig Rückschrittland...

Brief ans Kraftfahrtbundesamt (KBA)


28.2.11

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn man die Tagespresse und auch die automobilen Fachzeitschriften liest, fällt einem immer stärker das Thema "Verbrauchsreduzierung" von Kraftfahrzeugen ins Auge.
Da ich mich nun seit über zwei Jahren mit solcher Technik beschäftige, muss ich sagen, dass sowohl die Behörden als auch offensichtlich die Automobilindustrie hier etwas verschlafen hat, was längst hätte eingeführt werden müssen. Weder Elektroautos noch sogenannte Hybride sind die Lösung, denn damit wird ja ständig auf die Verschrottung von Altbeständen spekuliert und / oder der Strom kommt wieder von den bekannten Kraftwerken. Es gäbe aber eine Alternative, die die Verschrottung - ein riesengroßer volkswirtschaftlicher Schaden - vermeiden würde. Obwohl es sogar in einer Studie der Bundesregierung vor nunmehr sechs Jahren angesprochen wurde, wird es nicht umgesetzt.
Ich spreche vom sogenannten Browns Gas, auch HHO, Oxyhydrogen und noch anders genannt. Dieses Gas ist eine Variante der Wasserstofferzeugung, die dem Motor eine optimale Verbrennung ermöglicht und auf Grund dieser auch auf sogenannte Katalysatoren verzichten kann, denn damit sind die schädlichen Abgasemissionen gleich null oder fast null, je nach Technologie. Der Katalysator zeigt ja als Nachbrenner nur, daß hier mit der Verbrennung etwas nicht stimmt, sonst wären ja keine HC und CO zu neutralisieren. Dabei kommt jedoch ein neuer Schadstoff hervor, Stickstoffdioxid und Distickstoffoxid, die zu Ammoniak NH3 reagieren und die Umwelt überdüngen (überall grüne Beläge usw.). Dazu kommen die gefährlichen Reste von Platin, Palladium, Rhodium in der Landschaft. Alles hinlänglich bekannt. Aber es geschieht nichts.
Bereits die Wassereinspritzung oder Emulsionsbildung von Diesel mit Wasser bringt hervorragende Abgaswerte und spart Brennstoff. Browns Gas aber ist besser. Die Brownsgas / HHO / Wasserstoffeinspritzung wird durch on-board-Elektrolyse bewerkstelligt und benötigt lediglich ein kleines Zusatzgerät, mit dem jeder Wagen nachgerüstet werden kann, Diesel oder Benziner. Ersparnis: 20 bis 40%, je nach Anlage und Motor. In USA und in anderen Teilen der Welt gibt es diese Technik bereits und dort ist sie auch genehmigungsfähig und die Fahrzeuggarantie erlischt mit dem Einbau nicht.
Wann ist Europa endlich soweit, hier auf den neuesten Stand zu kommen? Es gibt in Deutschland bereits mindestens eine Firma, die eine solche Technik zur Serienreife entwickelt hat. Leider kann sie sie hier nicht verkaufen, jedenfalls nicht für den rollenden Verkehr.
Ich würde mich freuen, wenn dieser Brief beantwortet würde. Gern würde ich Ihre Stellungnahme in der zweiten Auflage veröffentlichen. Zu schreiben: "Antwort kam nicht" wäre bedauerlich.
Beim TÜV-Nord sagte man mir, solche Anlagen könne man per Einzelgenehmigung eintragen lassen (Kosten: 800 ¤ zusätzlich). Das halte ich für nicht bürgernah. Damit schreckt man ab. Nötig ist eine ABE für solche Anlagen zu erschwinglichen Preisen. Seit Brüssel da mitredet, ist vieles unbezahlbar geworden. Das ist ebenfalls bürgerfeindlich und fortschrittsfeindlich, denn wir zahlen dort für eine Bürokratie, die uns (auch uns Deutschen) in manchen Fällen nicht dient oder nicht hinreichend gerecht wird.

Wenn Sie mehr wissen wollen, schauen Sie bitte auf meine Webseite www.browns-gas-technology.de oder www.gas-aus-wasser.de oder schauen Sie in mein Buch, das dort abgebildet ist.

Mit freundlichen Grüßen!

Ulrich F. Sackstedt



Antwort kam aber doch. Lesen Sie selbst.

Sehr geehrter Herr Sackstedt, 

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift und die darin enthaltene Aufklärung. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist zuständig für die Genehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen – national und international.
Grundlage für die Genehmigungen sind die Rechtsgrundlagen des jeweiligen Rechtskreises, an deren Erarbeitung das KBA durch seine Mitarbeiter zwar häufig beteiligt jedoch noch nicht federführend ist.
Das von Ihnen Beschriebene kann ich unter diesem Aspekt derzeit keiner Rechtsgrundlage zuordnen. Ich bedaure, Ihnen deshalb keine wertende Aussage über den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt geben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Stephan Immen

Meine Antwort darauf an das Bundesverkehrsministerium:

Sehr geehrter Herr Minister Ramsauer,
sehr geehrte Damen und Herren Mitarbeiter,
 
mit getrennter email-Post habe ich meinem Schriftwechsel mit dem KBA an Sie weitergeleitet, da mir das KBA , vertreten durch Herrn Immen, keine befriedigende Antwort auf meine Anfrage geben konnte.
 
MfG
Ulrich F. Sackstedt, Autor


darauf kam diese Antwort vom KBA:


Sehr geehrter Herr Sackstedt,
 
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
 
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann international gültige Typgenehmigungen auf Basis der UNECE-Regelungen und der EG/EU-Richtlinien und Verordnungen  und rein national gültige Genehmigungen (ABE) auf Grundlage der StVZO erteilen.
Im Bereich der EU wäre für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge die Verordnung (EG) Nr. 79/2009 anwendbar. Auf Basis dieser Verordnung (VO) können gesamte Fahrzeuge sowie Bauteile (Hochdruck) genehmigt werden. Diese VO wäre m. E. nicht direkt auf das von Ihnen beschriebene System anwendbar. Eine international anerkannte Genehmigung wäre somit nicht möglich.
Die deutsche StVZO hat keine expliziten Vorschriften für Wasserstoff. Somit gelten die allgemeinen Anforderungen ( wie z. B. § 30 und 19 usw.).
Das KBA kann eine ABE erteilen, wenn die Anforderungen der StVZO und insbesondere die speziellen Anforderungen zur Erteilung einer ABE (§ 21) erfüllt werden. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des KBA, diesen Nachweis zu führen, bzw. die technischen Anforderungen im Detail zu erarbeiten. D.h., wenn ein Hersteller eine ABE erlangen will, hat er zusammen mit einem Technischen Dienst nachzuweisen, dass das Teil alle technischen Anforderungen erfüllt.**
Dieser Nachweis wird dann durch die Behörde überprüft und bewertet. Bei einer positiven Bewertung kann dann, wenn auch die weiteren administrativen Voraussetzungen vorliegen, eine ABE erteilt werden.
 
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
 
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
 
Sven Paeslack
 
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
 
Tel:  +49 (0)461 316 2028
Fax: +49 (0)461 316 1741


**) Meine Anmerkung dazu:
Dieser Satz geht ins Leere, denn es gibt keine expliziten, für Browns Gas / HHO bzw. Wasserstoff, wie es dort genannt wird, geeigneten Testverfahren.
Der Hersteller eines Wasserstoffelektrolysegerätes erzählte uns, daß sein Elektrolysegerät eingefroren war (!), da es bei der DEKRA (wie auch beim TÜV) zum Standardtest gehört, daß das Fahrzeug zunächst extrem tiefen Temperaturen ausgesetzt wird. Damit wurde das Elektrolysegerät jedoch außer Funktion gesetzt und konnte überhaupt nicht getestet werden! Ein reiner Schwachsinn, so etwas.
Wie kann so etwas sein?

Fazit: Unser Staat hat kein Interesse an solchen Anlagen und macht pro-forma-Äußerungen (siehe den Brief des KBA), sonst gäbe es passende Testverfahren. Klipp und klar zu sagen, so etwas können (wollen) wir nicht testen, dazu fehlt den Herren der Mut zur Wahrheit.
(quod erat demonstrandum)


Mein Angebot, zusammen mit dem Hersteller der Browns-Gas-Anlage neue kompatible Testverfahren zu entwickeln, wurde zwar von Herrn Paeslack (KBA) nicht abgelehnt, es erfolgte aber seitdem auch keine Reaktion seinerseits, d.h. man hatte keinerlei Interesse daran.