Technologie-Mittelalter in Deutschland! Deutschland
einig Rückschrittland...
Brief ans Kraftfahrtbundesamt (KBA)
28.2.11
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn man die Tagespresse und auch die automobilen Fachzeitschriften
liest, fällt einem immer stärker das Thema "Verbrauchsreduzierung" von
Kraftfahrzeugen ins Auge.
Da ich mich nun seit über zwei Jahren mit solcher Technik beschäftige,
muss ich sagen, dass sowohl die Behörden als auch offensichtlich die
Automobilindustrie hier etwas verschlafen hat, was längst hätte
eingeführt werden müssen. Weder Elektroautos noch sogenannte Hybride
sind die Lösung, denn damit wird ja ständig auf die Verschrottung von
Altbeständen spekuliert und / oder der Strom kommt wieder von den
bekannten Kraftwerken. Es gäbe aber eine Alternative, die die
Verschrottung - ein riesengroßer volkswirtschaftlicher Schaden -
vermeiden würde. Obwohl es sogar in einer Studie der Bundesregierung
vor nunmehr sechs Jahren angesprochen wurde, wird es nicht umgesetzt.
Ich spreche vom sogenannten Browns Gas, auch HHO, Oxyhydrogen und noch
anders genannt. Dieses Gas ist eine Variante der Wasserstofferzeugung,
die dem Motor eine optimale Verbrennung ermöglicht und auf Grund dieser
auch auf sogenannte Katalysatoren verzichten kann, denn damit sind die
schädlichen Abgasemissionen gleich null oder fast null, je nach
Technologie. Der Katalysator zeigt ja als Nachbrenner nur, daß hier mit
der Verbrennung etwas nicht stimmt, sonst wären ja keine HC und CO zu
neutralisieren. Dabei kommt jedoch ein neuer Schadstoff hervor,
Stickstoffdioxid und Distickstoffoxid, die zu Ammoniak NH3 reagieren
und die Umwelt überdüngen (überall grüne Beläge usw.). Dazu kommen die
gefährlichen Reste von Platin, Palladium, Rhodium in der Landschaft.
Alles hinlänglich bekannt. Aber es geschieht nichts.
Bereits die Wassereinspritzung oder Emulsionsbildung von Diesel mit
Wasser bringt hervorragende Abgaswerte und spart Brennstoff. Browns Gas
aber ist besser. Die Brownsgas / HHO / Wasserstoffeinspritzung wird
durch on-board-Elektrolyse bewerkstelligt und benötigt lediglich ein
kleines Zusatzgerät, mit dem jeder Wagen nachgerüstet werden kann,
Diesel oder Benziner. Ersparnis: 20 bis 40%, je nach Anlage und Motor.
In USA und in anderen Teilen der Welt gibt es diese Technik bereits und
dort ist sie auch genehmigungsfähig und die Fahrzeuggarantie erlischt
mit dem Einbau nicht.
Wann ist Europa endlich soweit, hier auf den neuesten Stand zu kommen?
Es gibt in Deutschland bereits mindestens eine Firma, die eine solche
Technik zur Serienreife entwickelt hat. Leider kann sie sie hier nicht
verkaufen, jedenfalls nicht für den rollenden Verkehr.
Ich würde mich freuen, wenn dieser Brief beantwortet würde. Gern würde
ich Ihre Stellungnahme in der zweiten Auflage veröffentlichen. Zu
schreiben: "Antwort kam nicht" wäre bedauerlich.
Beim TÜV-Nord sagte man mir, solche Anlagen könne man per
Einzelgenehmigung eintragen lassen (Kosten: 800 ¤ zusätzlich). Das
halte ich für nicht bürgernah. Damit schreckt man ab. Nötig ist eine
ABE für solche Anlagen zu erschwinglichen Preisen. Seit Brüssel da
mitredet, ist vieles unbezahlbar geworden. Das ist ebenfalls
bürgerfeindlich und fortschrittsfeindlich, denn wir zahlen dort für
eine Bürokratie, die uns (auch uns Deutschen) in manchen Fällen nicht
dient oder nicht hinreichend gerecht wird.
Wenn Sie mehr wissen wollen, schauen Sie bitte auf meine Webseite
www.browns-gas-technology.de oder www.gas-aus-wasser.de oder schauen
Sie in mein Buch, das dort abgebildet ist.
Mit freundlichen Grüßen!
Ulrich F. Sackstedt
Antwort kam aber
doch. Lesen Sie selbst.
Sehr
geehrter Herr Sackstedt,
ich danke
Ihnen für Ihre Zuschrift und die darin enthaltene Aufklärung. Das
Kraftfahrt-Bundesamt ist zuständig für die Genehmigung von Fahrzeugen
und Fahrzeugteilen – national und international.
Grundlage für die Genehmigungen sind die Rechtsgrundlagen des
jeweiligen Rechtskreises, an deren Erarbeitung das KBA durch seine
Mitarbeiter zwar häufig beteiligt jedoch noch nicht federführend ist.
Das von Ihnen Beschriebene kann ich unter diesem Aspekt derzeit keiner
Rechtsgrundlage zuordnen. Ich bedaure, Ihnen deshalb keine wertende
Aussage über den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt geben zu können
und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stephan
Immen
Meine Antwort darauf an das
Bundesverkehrsministerium:
Sehr geehrter Herr Minister Ramsauer,
sehr geehrte Damen und Herren Mitarbeiter,
mit getrennter email-Post habe ich meinem Schriftwechsel mit dem
KBA an Sie weitergeleitet, da mir das KBA , vertreten durch Herrn
Immen, keine befriedigende Antwort auf meine Anfrage geben konnte.
MfG
Ulrich F. Sackstedt, Autor
darauf kam diese Antwort vom KBA:
Sehr geehrter Herr
Sackstedt,
vielen Dank für Ihre
erneute Anfrage.
Das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann international gültige
Typgenehmigungen auf Basis der UNECE-Regelungen und der
EG/EU-Richtlinien und Verordnungen und rein national gültige
Genehmigungen (ABE) auf Grundlage der StVZO erteilen.
Im Bereich der EU wäre für
wasserstoffbetriebene Fahrzeuge die Verordnung (EG) Nr. 79/2009
anwendbar. Auf Basis dieser Verordnung (VO) können gesamte
Fahrzeuge sowie Bauteile (Hochdruck) genehmigt werden. Diese VO wäre m.
E. nicht direkt auf das von Ihnen beschriebene System anwendbar. Eine
international anerkannte Genehmigung wäre somit nicht möglich.
Die deutsche StVZO
hat keine expliziten Vorschriften für Wasserstoff. Somit gelten
die allgemeinen Anforderungen ( wie z. B. § 30 und 19 usw.).
Das KBA kann eine ABE erteilen, wenn die
Anforderungen der StVZO und insbesondere die speziellen Anforderungen
zur Erteilung einer ABE (§ 21) erfüllt werden. Es ist jedoch nicht
die Aufgabe des KBA, diesen Nachweis zu führen, bzw. die technischen
Anforderungen im Detail zu erarbeiten. D.h., wenn ein Hersteller eine ABE
erlangen will, hat er zusammen mit einem Technischen Dienst
nachzuweisen, dass das Teil alle technischen Anforderungen erfüllt.**
Dieser Nachweis wird dann durch die Behörde überprüft und
bewertet. Bei einer positiven Bewertung kann dann, wenn auch die
weiteren administrativen Voraussetzungen vorliegen, eine ABE
erteilt werden.
Sollten Sie weitere
Fragen haben, so stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Mit
freundlichem Gruß
Im Auftrag
Sven Paeslack
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung
Technik
Tel: +49
(0)461 316 2028
Fax: +49 (0)461 316
1741
**) Meine Anmerkung dazu:
Dieser Satz geht ins Leere, denn es gibt keine expliziten, für Browns
Gas / HHO bzw. Wasserstoff, wie es dort genannt wird, geeigneten
Testverfahren.
Der Hersteller eines Wasserstoffelektrolysegerätes erzählte uns, daß
sein Elektrolysegerät eingefroren war (!), da es bei der DEKRA (wie
auch beim TÜV) zum
Standardtest gehört, daß das Fahrzeug zunächst extrem tiefen
Temperaturen ausgesetzt wird. Damit wurde das Elektrolysegerät jedoch
außer Funktion gesetzt und konnte überhaupt nicht getestet werden! Ein
reiner Schwachsinn, so etwas.
Wie kann so etwas sein?
Fazit: Unser Staat hat kein
Interesse an solchen Anlagen und macht pro-forma-Äußerungen (siehe den
Brief des KBA), sonst gäbe es passende Testverfahren. Klipp und klar zu
sagen, so etwas können (wollen) wir nicht testen, dazu fehlt den Herren
der Mut zur Wahrheit.
(quod erat demonstrandum)
Mein Angebot, zusammen mit dem Hersteller der Browns-Gas-Anlage neue
kompatible Testverfahren zu
entwickeln, wurde zwar von Herrn Paeslack (KBA) nicht abgelehnt, es
erfolgte aber seitdem auch keine Reaktion seinerseits, d.h. man hatte
keinerlei Interesse daran.